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I.
Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg
in der Bundesrepublik Deutschland entschieden, dass man durch die Angabe eines
Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat.
Wir weisen deswegen ausdrücklich darauf hin, dass wir dort
auf dieser Website bzw. Homepage, wo wir Links zu anderen Seiten im Internet
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II.
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III.
Wir verwerten hier u.a. Ermittlungsergebnisse,
die dem Untersuchungsrichter beim Landesgericht Salzburg vorliegen.
Wir weisen darauf hin, dass wir als
Subsidiarankläger und Verletzte im Verfahren gegen die hier eingangs namentlich
aufgeführten bayerischen Polizeibeamte nicht nur volles Akteneinsichtsrecht beim Landesgericht
Salzburg haben, sondern auch uns auf diesem Wege zugängliche Dokumente, Schriftstücke veröffentlichen
und diese Informationen nutzen können. |