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  Der Untersuchungsrichter (U- Richter) beim Landesgericht Salzburg hat zweimal, zuletzt am 7. April 2000 Rechtshilfeersuchen an die Bundesrepublik Deutschland (Amtsgericht Laufen) gerichtet, damit die bayerischen Polizeibeamten in Deutschland von einem Richter zum Hergang der Tat am 25. Juli 1994 in Großgmain (Österreich) verhört werden und das Vernehmungsprotokoll zum Landesgericht Salzburg übermittelt wird. Die Bundesrepublik hat diese Rechtshilfeersuchen nach erheblicher Verzögerung jeweils mit dem Argument der Staatenimmunität abgelehnt.

  

  Dies führte dazu, dass bisher das Strafverfahren in Salzburg nicht fortgeführt werden und keine Anklage beim Landesgericht Salzburg erhoben werden kann, da den beschuldigten deutschen Beamten vorher das rechtliche Gehör eingeräumt werden muss.

  

  Eine andere Situation ergibt sich, wenn sich die beschuldigten deutschen Beamten in Österreich aufhalten. Dann kann der U- Richter sie vorführen lassen und die Beamten mit den Vorwürfen konfrontieren. Die deutschen Beamten können, wenn sie das für richtig halten, von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.

  

  Danach werden die Verletzten und Opfer der Tat am 25. Juli 1994, also Frau Ruhdorfer und Dr. Löffler, eine Anklageschrift beim Landesgericht Salzburg einreichen.

      

 Weitere detaillierte Hintergrundinformationen finden Sie auch auf der Website www.kidnapping.at