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Der
Untersuchungsrichter (U- Richter) beim Landesgericht Salzburg hat
zweimal, zuletzt am 7. April 2000 Rechtshilfeersuchen an die Bundesrepublik
Deutschland (Amtsgericht Laufen) gerichtet, damit die bayerischen
Polizeibeamten in Deutschland von einem Richter zum Hergang der Tat am
25. Juli 1994 in Großgmain (Österreich) verhört werden und das
Vernehmungsprotokoll zum Landesgericht Salzburg übermittelt wird. Die
Bundesrepublik hat diese Rechtshilfeersuchen nach erheblicher
Verzögerung jeweils mit dem Argument der Staatenimmunität abgelehnt.
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Dies führte
dazu, dass bisher das Strafverfahren in Salzburg nicht fortgeführt
werden und keine Anklage beim Landesgericht Salzburg erhoben werden
kann, da den beschuldigten deutschen Beamten vorher das rechtliche
Gehör eingeräumt werden muss. |
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Eine andere
Situation ergibt sich, wenn sich die beschuldigten deutschen Beamten in
Österreich aufhalten. Dann kann der U- Richter sie vorführen lassen
und die Beamten mit den Vorwürfen konfrontieren. Die deutschen Beamten
können, wenn sie das für richtig halten, von ihrem
Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. |
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Danach werden
die Verletzten und Opfer der Tat am 25. Juli 1994, also Frau Ruhdorfer
und Dr. Löffler, eine Anklageschrift beim Landesgericht Salzburg
einreichen. |
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Weitere
detaillierte Hintergrundinformationen finden Sie auch auf der Website www.kidnapping.at |
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