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  Am 25. Juli 1994 wurde der seit ca. 3 Jahren in Österreich ansässige deutsche Staatsbürger Dr. Gerd Löffler bei der Zoll- und Grenzübergangsstation Großgmain b. Salzburg auf österreichischem Hoheitsgebiet von deutscher Polizei "aufgegriffen" und gegen seinen Willen gewaltsam über die Grenze nach Bayern (Bayerisch Gmain; Bad Reichenhall) verbracht. Gegen Dr. Löffler lag ein deutscher Haftbefehl wegen des Verdachts eines politischen Deliktes (aus der Sicht der BRD: geheimdienstliche Agententätigkeit für die ehemalige DDR) vor. Der Verwaltungsgerichtshof in Wien hatte bereits am 3. Dezember 1992 ein Auslieferungsverbot festgesetzt.

  

  Die Republik Österreich hat gegen diesen Akt beim Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland (BRD) am 18. Januar 1995 protestiert und die Rücklieferung von Dr. Löffler gefordert.

  Die Ratskammer des Landesgerichts Salzburg hat am 2. August 1995 ein Strafverfahren gegen die bayerischen Beamten wegen des Verdachts der "Überlieferung an eine ausländische Macht" (österr. StGB 103 (1)) eröffnet. Die BRD verweigert aber bisher jede Rechtshilfe, d.h. die Einvernahme der deutschen Beamten.

  Mit dem Beschluss des Landesgerichts Salzburg gelten die deutschen Beamten als Beschuldigte eines Kapitalverbrechens, das mit mindestens 10 Jahre Haft geahndet werden kann.

      Zoll- und Grenzstation Großgmain (Österreich)

     
     Nach den Ermittlungen des Landesgendarmeriekommandos Salzburg (Kriminalabteilung) handelte es sich bei den Tatverdächtigen am 25.07.1994 um folgende bayerische Polizeibeamte :
  

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