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Die Republik Österreich hat gegen diesen Akt beim
Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland (BRD) am 18. Januar 1995
protestiert und die Rücklieferung von Dr. Löffler gefordert.
Die Ratskammer des Landesgerichts Salzburg hat am 2. August 1995
ein Strafverfahren gegen die bayerischen Beamten wegen des Verdachts der
"Überlieferung an eine ausländische Macht" (österr. StGB
103 (1)) eröffnet. Die BRD verweigert aber bisher jede Rechtshilfe,
d.h. die Einvernahme der deutschen Beamten.
Mit dem Beschluss des Landesgerichts Salzburg gelten die deutschen
Beamten als Beschuldigte eines Kapitalverbrechens, das mit mindestens 10 Jahre Haft geahndet werden kann. |